Ortsrecht

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Ortsrecht

Das Ortsrecht (Gemeinderecht, Kommunalrecht) ist das Recht einer Kommunalverwaltung, bestimmte gemeindespezifische Satzungen und Verordnungen zu erlassen. Ortsrecht ist Ausfluss der kommunalen Selbstverwaltung. Die Bestimmungen des Ortsrechts werden im Marktgemeindeparlament beraten und beschlossen.

Gemeindesteuern

Steuerart
Hebesatz
Betrag
letzte Änderung
Gewerbesteuer
360 %
14.3.2024
Grundsteuer A
595 %
1.1.2025
Grundsteuer B
295 %
1.1.2025
Hundesteuer 1. Tier
80,00 €
14.3.2024
Hundesteuer 2. Tier
150,00 €
14.3.2024
Hundesteuer weitere
200,00 €
14.3.2024

Richtlinien, Satzungen und Verordnungen

Eine Richtlinie ist eine Handlungs- oder Ausführungsvorschrift, aber kein förmliches Gesetz.

Die Satzung ist ein nichtstaatliches Recht der Gemeinde in Selbstverwaltungsangelegenheiten und wird von der Legislative erlassen.

Eine Verordnung ist staatliches Recht, welches von der Exekutive kraft gesetzlicher Ermächtigung erlassen wird.

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Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag
08:00 - 12:00 Uhr
und 13:00 - 15:30 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
und 13:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
und 13:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
und 13:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr

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