Das Ortsrecht (Gemeinderecht, Kommunalrecht) ist das Recht einer Kommunalverwaltung, bestimmte gemeindespezifische Satzungen und Verordnungen zu erlassen. Ortsrecht ist Ausfluss der kommunalen Selbstverwaltung. Die Bestimmungen des Ortsrechts werden im Marktgemeindeparlament beraten und beschlossen.
Steuerart | Hebesatz | Betrag | letzte Änderung |
|---|---|---|---|
Gewerbesteuer | 360 % | 14.3.2024 | |
Grundsteuer A | 595 % | 1.1.2025 | |
Grundsteuer B | 295 % | 1.1.2025 | |
Hundesteuer 1. Tier | 80,00 € | 14.3.2024 | |
Hundesteuer 2. Tier | 150,00 € | 14.3.2024 | |
Hundesteuer weitere | 200,00 € | 14.3.2024 |
Eine Richtlinie ist eine Handlungs- oder Ausführungsvorschrift, aber kein förmliches Gesetz.
Die Satzung ist ein nichtstaatliches Recht der Gemeinde in Selbstverwaltungsangelegenheiten und wird von der Legislative erlassen.
Eine Verordnung ist staatliches Recht, welches von der Exekutive kraft gesetzlicher Ermächtigung erlassen wird.
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