Nach dem Baugesetzbuch (BauGB) sind die Gemeinden berechtigt und verpflichtet, Bauleitpläne aufzustellen.
Die folgende Auflistung hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit, bei älteren Plänen können die Straßen- und Hausnummernangaben nicht mehr dem heutigen Stand entsprechen.
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: